Barrierefreiheit für Ihre Website

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt!

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt! Wir machen Ihre Webseite barrierefrei.

Barrierefreie Websites bieten eine größere Zielgruppe, verbessern die Benutzerfreundlichkeit für alle und können das SEO-Ranking steigern. Sie bieten mehr zufriedene Nutzer, erhöhte Reichweite und rechtliche Sicherheit. Auch temporäre Einschränkungen können jeden treffen, daher lohnt sich die Investition.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG betrifft Produkte, wie Hardwaresysteme, Selbstbedienungsterminals, internetfähige Geräte und Router sowie Dienstleistungen wie Telekommunikation, E-Books, Messenger, Personenbeförderung, Bankdienstleistungen und E-Commerce. Unternehmen im B2B-Bereich sind nicht betroffen.

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Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit. Pflichten und Chancen für Unternehmen.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Standards für barrierefreien Zugang zu Online-Produkten und -Dienstleistungen festlegt. Besonders Betreiber von Online-Shops und Verbraucher-Webseiten müssen diese Vorgaben einhalten. In diesem Artikel geben wir praktische Tipps zur Umsetzung, damit Ihre Website den Anforderungen entspricht und für Menschen mit Behinderungen zugänglich bleibt. Wir zeigen auch die Vorteile von Barrierefreiheit für Unternehmen anhand eines Praxisbeispiels.

Vorteile barrierefreier Webseiten für Unternehmen

Steigerung der Nutzer:innenzufriedenheit
Reichweite erhöhen und Neukunden erreichen
Gewährleistung der Rechts- sicherheit
Bessere Suchmaschinenoptimierung
Wir setzen das neue Gesetz für Sie um.

Wie machen wir Ihre Website barrierefrei?

Laut den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) muss eine Website:

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen visuell oder durch andere Sinne erfassbar sein, z.B. durch ausreichende Kontraste und Alternativtexte.

  • Bedienbar: leicht nutzbar, auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen, z.B. durch Tastaturnavigation.

  • Verständlich: Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven oder akustischen Einschränkungen, z.B. durch leichte Sprache.

  • Robust: Inhalte müssen von assistiven Technologien verarbeitet werden können.

 

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